Rufen Sie uns an: 0173 - 7535 206 info@brservice.de

Compliance-Verhaltensregeln für Versicherungsmakler

 

Für unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler legen wir folgende Regeln zugrunde:

 

  1. Die Tätigkeit als Versicherungsmakler erfolgt auf der Basis von Vertrauen, Integrität und der Bindung an die Grundsätze eines ehrbaren Kaufmanns.
  2. Kernbestandteil der Vermittlungstätigkeit ist die Beratung der Kunden, die sich an deren Bedürfnissen orientiert und bei Versicherungsmaklern regelmäßig aus der Breite des Marktes erfolgt. Das berechtigte Interesse des Kunden hat Vorrang vor dem eigenem Vergütungsinteresse.
  3. Die allgemeinen Compliance-Regeln finden Beachtung. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit (vgl.§ 299StGB), der klare Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstige Zuwendungen sowie Regeln zur Vermeidung von Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen.
  4. Beim Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten werden die gesetzlichen Vorschriften beachtet. Des Weiteren werden die datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften eingehalten.
  5. Die ordnungsgemäße Dokumentation einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung erfolgt mit besonderer Sorgfalt. Es wird dabei beachtet, dass der Gesetzgeber einen Verzicht auf Beratung/ Dokumentation nur als Ausnahme vorgesehen hat.
  6. Zu den Grundlagen der Versicherungsvermittlertätigkeit gehört die Beratung und Betreuung des Versicherungsnehmers auch nach Vertragsabschluss während der Dauer des Versicherungsverhältnisses, insbesondere im Schaden- und Leistungsfall.
  7. Bei einer Abwerbung bzw. einer Umdeckung eines Versicherungsvertrages wird stets das Kundeninteresse beachtet. Der Kunde ist zu bereits bestehenden Versicherungsverträgen zu befragen. Insbesondere im Lebens- und Krankenversicherungsbereich kann die Abwerbung von Versicherungsverträgen oft mit erheblichen Nachteilen für den Kunden verbunden sein. Der Kunde ist in jedem Fall über einen eventuell in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteil ausdrücklich aufzuklären. Dies ist Bestandteil der Dokumentation.
  8. Die stetige Weiterbildung ist Grundlage der geschäftlichen Tätigkeit als Versicherungsmakler. Entsprechende Nachweise der Weiterbildung werden stets vorgehalten.
  9. Bei Vergütungsregelungen mit Versicherungsunternehmen, insbesondere über Sondervergütungen etc., wird beachtet, dass die Unabhängigkeit speziell als Versicherungsmakler keine Beeinträchtigung erfahren darf.
  10. Das bewährte Ombudsmann-System der Versicherungswirtschaft bietet den Kunden ein unabhängiges, unbürokratisches System zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten, nicht nur mit Versicherungsunternehmen, sondern auch mit Versicherungsvermittlern. Der Kunde wird vom Versicherungsmakler auf das bestehende System in geeigneter Form hingewiesen.